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Haftung und Recht

Behalten Sie Ihre Risikoabsicherung im Blick

Angesichts wechselnder Gesetzeslage, scharfer BGH-Rechtsprechung und neuer Pflichten ist es wichtig, die Risikoabsicherung der Kanzlei aktuell zu halten. Das gilt vor allem für die existenzielle Kanzlei- und Inhaberabsicherung. Falls doch einmal falsch beraten wurde, kann das enorme finanzielle Folgen haben.

Haftung und Recht

Entgegen einer häufigen Annahme handelt es sich bei der Berufshaftpflicht-Police nicht um ein Rundum-sorglos-Paket. Sie ist Spezialmaterie. MLP kennt die Stärken und Schwächen der Marktangebote genau und hilft Ihnen, Ihre Berufshaftpflichtpolice unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der Kanzleiform individuell zu optimieren.

Es lohnt sich, die Verträge regelmäßig auf Risikoausschlüsse und Leistungseinschränkungen zu überprüfen und gegebenfalls Schwachstellen zu beheben. Denn der Umfang der Leistungspflicht orientiert sich im Schadensfall nicht am Zeitpunkt der Aufdeckung, sondern am Zeitpunkt des Verstoßes.

Wesentliche Fragestellungen:

  • Kanzleirechtsform und Haftung
  • PartGmbB und Berufs-GmbH
  • Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB/AGB)
  • Haftungsbegrenzung für jede Form der Fahrlässigkeit
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
  • Versicherungsschutz bei sogenannter „wissentlicher Pflichtverletzung“
  • Vorbeugende Abwehrkosten
  • Objektdeckung

Rechtsschutzversicherung inklusive Spezial-Strafrechtsschutz

Rechtsstreitigkeiten der Kanzlei führen oft zu Verfahren, bei denen ein Fachanwalt und kundige Sachverständige entscheidend sind. Daher empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung inklusive eines Spezial-Strafrechtsschutztarifs.

Die Kosten für Verteidiger und Sachverständige werden je nach Vertragstyp übernommen bei:

  • Streitigkeiten im Arbeitsrecht oder
  • Honorarangelegenheiten
  • einem ungerechtfertigten Vorwurf einer beruflich verursachten Ordnungswidrigkeit
  • einer fahrlässigen Verletzung von Strafbestimmungen
  • standesrechtlichen Verfahren

Über den Spezial-Strafrechtsschutz besteht zudem Versicherungsschutz für den Vorwurf reiner Vorsatzdelikte wie Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug oder die Verletzung der Buchführungspflichten.

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